Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter

Mit über 20 Jahren Erfahrung stehe ich gerne an Ihrer Seite. Schnell, kompetent und immer fair!

Schadenshotline
Vier Schritte zur Auszahlung

Sie sind mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt worden und wissen nicht wie Sie vorgehen sollen?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Als freier Gutachter in Espelkamp unterstützen wir Sie bei der Schadensregulierung. Auf Wunsch wird das Fahrzeug vor Ort besichtigt und Ihnen entstehen bei einem Haftpflichtschaden keine Kosten. Diese werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

1. Termin vereinbaren

1. Termin vereinbaren

Beim Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl, ohne Kosten zu befürchten. Gerne vereinbaren wir kurzfristig mit Ihnen einen Termin.

2. Besichtigung

2. Besichtigung

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug direkt bei Ihnen zu Hause, auf der Arbeit oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Die Schadenaufnahme dauert ca. 20 Minuten.

3. Gutachten

3. Gutachten

Als unabhängiger und freier Kfz-Sachverständiger erstellen wir fachlich fundierte Gutachten mit allen für die Schadensregulierung wichtigen Punkten.

4. Regulierung

4. Regulierung

Sie haben die Wahl, das Fahrzeug reparieren zu lassen oder fiktiv abzurechnen. In den meisten Fällen ist die Regulierung innerhalb von vier Wochen abgeschlossen.

Als Gutachter mit dem Sitz in Espelkamp begleite ich Sie u.a. bei Haftpflichtschäden, Bewertungen und Rechnungsprüfungen.

Ihr gutes Recht

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, eine so genannte Vertrauens- oder Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen.

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind grundsätzlich erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen. Wir können Ihnen bei der Suche behilflich sein und Ihnen einen Verkehrsrechtsanwalt nennen.

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend EURO.

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z. B. bei differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen). Liegen die Reparaturkosten jedoch höher als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert muss der Versicherer nur den geringeren Betrag zahlen, falls tatsächlich nicht repariert wird. Ein Gutachter sollte daher in jedem Fall beauftragt werden.
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.

Wir kommen gerne vorbei!

Unterwegs sind wir in Espelkamp und Umgebung:

Rahden, Lübbecke, Hüllhorst, Stemwede, Diepenau, Preußisch Oldendorf, Hille, Minden, Bad Essen, Bohmte, Lemförde, Petershagen, Bünde, Bad Oeynhausen, Kirchlengern, Löhne, Bückeburg, Porta Westfalica, Herford, Bielefeld, Osnabrück, Damme, Diepholz, Bramsche