AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kfz-Gutachter Littau
gültig ab 01.01.2021
- 1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens bzw. Reparaturkalkulation oder sonstige Aufträge (weiter als Gutachten genannt) vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
- 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenserstellung ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
- 3. Vollmacht
Der Auftraggeber legitimiert den Auftragnehmer zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
- 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
- 5. Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die Reparaturkosten netto zuzüglich merkantiler Wertminderung bzw. im Totalschadenschadenfall Wiederbeschaffungswert brutto maßgebend. Die Honorarkosten orientieren sich an der aktuellen Honorarbefragung des BVSK.
5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen.“
5.3 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 100,00 € zuzüglich MwSt. berechnet.
5.4 Die Nebenkosten orientieren sich an der aktuellen Honorarbefragung des BVSK.
5.5. In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
5.6 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit einem Pauschalbetrag von 80,00 € zuzüglich MwSt. berechnet.
5.7 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem JVEG abgerechnet.
5.8 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.3).
- 6. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger- so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.
- 7. Stornierung
Auftragsstornierungen außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist sind schriftlich, per Telefax oder Email mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
- 8. Gutachtenserstellung
Der Auftraggeber erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausführung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten ohne Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim Auftragnehmer.
- 9. Gutachtensversand
Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
- 10. Haftung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Haftungsbeschränkung: Bei eventuellen Fehleinschätzungen des Gutachters wird Schadenersatz und werden sonstige Gewährleistungsansprüche gegen den Gutachter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ansonsten auf das Dreifache des Gutachtenshonorars beschränkt. Nur unter diesen Voraussetzungen ist auch eine Minderung des Gutachtenshonorars gerechtfertigt.
- 11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüro Littau in 32339 Espelkamp. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Zusatz bei Kfz-Bewertungen:
Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der Auftraggeber verpflichtet, das Kfz- Sachverständigenbüro Littau vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro Littau zu richten.