Haftpflichtschaden

Kfz-Haftpflichtschaden – Sie tragen am Unfall keine Schuld – In diesem Fall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.
Ihr gutes Recht bei einem unverschuldeten Unfall ist es, einen neutralen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht gilt selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt oder beauftragt hat.
Statt der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes können Sie auch den Geldbetrag verlangen, der für die Wiederherstellung erforderlich wäre. Sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt.

Das Sachverständigenhonorar sowie die Kosten für einen Anwalt sind bei einem unverschuldeten Unfall Teil des entstandenen Schadens und werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wir erstellen für Sie ein unabhängiges und neutrales Unfallgutachten. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!