Beweissicherungsgutachten
Sie sind in der Beweispflicht, wenn…
- Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind und keine Schuld oder nur eine Teilschuld haben.
- eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug mangelhaft durchgeführt worden ist und dadurch ein Folgeschaden entstanden ist.
- Sie vermuten, dass die Angaben Ihres neuen Gebrauchtwagens nicht mit den Angaben im Kaufvertrag übereinstimmen.
Sie müssen also den Nachweis der Schäden oder Mängel beweisen?
Wir erstellen Ihnen ein unabhängiges Beweissicherungsgutachten. Dabei können wir zum Beispiel unsachgemäß durchgeführte Instandsetzungen feststellen oder den Zustand Ihres Gebrauchtwagens im Vergleich zu dem im Kaufvertrag zugesicherten Angaben prüfen und begutachten.