Reparaturbestätigung

Wenn ihr PKW / Motorrad in Eigenregie repariert wurde oder keine geeignete Rechnung von einer Kfz-Werkstatt vorhanden ist, wird eine Reparaturbestätigung benötigt.

Die Reparaturbestätigung wird benötigt:

  • als Beleg der Reparatur für die Kfz-Versicherung
  • als Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung
  • um die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen

 

Der Geschädigte hat das Recht nach einem unverschuldeten Autounfall von einem KFZ-Sachverständigen eine Reparaturbestätigung anfertigen zu lassen. Diese Bestätigung über die sach- und fachgerechte Reparatur des PKWs dient dazu, die Nutzungsentschädigung bei der gegnerischen KFZ-Versicherung geltend zu machen. Die Kosten für die Reparaturbestätigung müssen ebenfalls von der PKW-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden.