Reparaturbestätigung
Wenn ihr PKW / Motorrad in Eigenregie repariert wurde oder keine geeignete Rechnung von einer Kfz-Werkstatt vorhanden ist, wird eine Reparaturbestätigung benötigt.
Die Reparaturbestätigung wird benötigt:
- als Beleg der Reparatur für die Kfz-Versicherung
- als Grundlage der Nutzungsausfallentschädigung
- um die Kosten für einen Mietwagen geltend zu machen
Der Geschädigte hat das Recht nach einem unverschuldeten Autounfall von einem KFZ-Sachverständigen eine Reparaturbestätigung anfertigen zu lassen. Diese Bestätigung über die sach- und fachgerechte Reparatur des PKWs dient dazu, die Nutzungsentschädigung bei der gegnerischen KFZ-Versicherung geltend zu machen. Die Kosten für die Reparaturbestätigung müssen ebenfalls von der PKW-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden.